Erste eigene Wohnung: Alle Kosten, an die du denken musst

Aktualisiert

Kurz gesagt

Rechne bei der ersten eigenen Wohnung mit Kaution, Kaltmiete, Nebenkosten-Vorauszahlung, Strom, Internet, Handy, Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat und eventuell einer Hausratversicherung. Die Kaution darf laut § 551 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen, und du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen.

Bei der ersten eigenen Wohnung denken die meisten an die Miete. Dazu kommen aber eine Reihe weiterer Kosten, die erst nach dem Einzug auffallen: der Strom, das Internet, der Rundfunkbeitrag, später die Nebenkostenabrechnung. Hier ist die vollständige Liste, damit dein erster Monat keine Überraschungen bringt.

Die Kosten vor dem Einzug

Kaution

Die Kaution ist meist der größte Einmalbetrag. Das Gesetz begrenzt sie: Laut § 551 BGB darf sie höchstens das Dreifache der Monatsmiete betragen, und zwar ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten.

Gute Nachricht für den Start: Bei einer Kaution in Geld darfst du laut § 551 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.

Ein Beispiel: Bei einer Kaltmiete von 600 Euro beträgt die Kaution höchstens 1.800 Euro, also drei Raten zu je 600 Euro.

Umzug und Einrichtung

Umzugswagen, Möbel, Küchengeräte, Lampen: Diese Kosten sind sehr unterschiedlich. Plane sie getrennt von den laufenden Rechnungen.

Die laufenden Kosten jeden Monat

Miete und Nebenkosten

Deine Miete besteht meist aus der Kaltmiete und einer monatlichen Vorauszahlung für die Betriebskosten. Einmal im Jahr wird über die Vorauszahlungen abgerechnet. Laut § 556 BGB muss dir die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.

Strom

Strom ist in vielen Mietverträgen nicht in den Nebenkosten enthalten. Dann schließt du selbst einen Vertrag ab und zahlst monatliche Abschläge. Lies beim Einzug den Zählerstand ab und notiere ihn mit Datum, damit dir nur dein eigener Verbrauch berechnet wird.

Internet und Handy

Internet und Handy laufen meist über eigene Verträge mit monatlicher Lastschrift. Notiere dir die Vertragslaufzeit, damit du rechtzeitig vergleichen kannst.

Rundfunkbeitrag

Laut rundfunkbeitrag.de wird für jede Wohnung monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig von der Anzahl der Personen. Die gesetzliche Zahlungsweise sind 55,08 Euro in der Mitte von drei Monaten. Wer BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, kann eine Befreiung beantragen. Details in unserem Ratgeber zum Rundfunkbeitrag.

Versicherungen

Eine Hausratversicherung ist keine Pflicht, schützt aber deine Einrichtung. Prüfe, welche Versicherungen du wirklich brauchst, bevor du sie abschließt. Viele werden jährlich abgebucht, plane sie also auf den Monat heruntergerechnet ein.

So sieht dein erster Monat aus

Eine Beispielrechnung, die Beträge sind nur ein Beispiel:

Posten Monatlich
Kaltmiete 600 €
Nebenkosten-Vorauszahlung 150 €
Strom 50 €
Internet 35 €
Handy 15 €
Rundfunkbeitrag (umgerechnet) 18,36 €
Kautionsrate (3 Monate lang) 600 €

Die Kautionsrate fällt nach drei Monaten weg. Trag deine echten Beträge ein, dann siehst du, was nach den Fixkosten übrig bleibt.

Behalte alles an einem Ort

Mit dem Einzug kommen viele neue Rechnungen mit unterschiedlichen Fälligkeiten. Schreib sie gleich in eine Liste mit Betrag und Fälligkeit. Eine Rechnungs-App wie Billo zeigt alle Fälligkeiten Woche für Woche an einem Ort und erinnert dich 3 Tage vorher und am Tag selbst. Wie du die Liste aufbaust, steht in unserem Ratgeber Rechnungen im Blick behalten.

Kurz zusammengefasst

  • Kaution: höchstens drei Kaltmieten, zahlbar in drei Monatsraten
  • Laufend: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Handy, Rundfunkbeitrag, Versicherungen
  • Zählerstand beim Einzug notieren
  • Puffer für die erste Nebenkostenabrechnung

Fragen

Wie hoch darf die Kaution sein?

Laut § 551 BGB höchstens das Dreifache der Monatsmiete, ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten.

Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?

Nein. Bei einer Geldsumme darfst du laut § 551 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den folgenden Mietzahlungen.

Muss ich den Rundfunkbeitrag sofort anmelden?

Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat erhoben. Wohnst du allein, ist das deine Rechnung. Ziehst du in eine WG, zahlt nur eine Person für die ganze Wohnung.

Wann kommt die erste Nebenkostenabrechnung?

Laut § 556 BGB muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein. Plane für eine mögliche Nachzahlung einen Puffer ein.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
  2. Gesetze im Internet: § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten
  3. rundfunkbeitrag.de

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