Rundfunkbeitrag erklärt: Betrag, Zahlungsweise und Befreiung

Aktualisiert

Kurz gesagt

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat und wird pro Wohnung erhoben, egal wie viele Personen dort wohnen. In der gesetzlichen Zahlungsweise zahlst du 55,08 Euro in der Mitte von drei Monaten. Wer bestimmte Sozialleistungen oder BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, kann eine Befreiung beantragen, sie kommt nicht automatisch.

Der Rundfunkbeitrag ist eine der Rechnungen, die in fast jeder Budgetliste fehlen. Er kommt nicht jeden Monat, sondern standardmäßig alle drei Monate, und wird deshalb leicht vergessen. Hier steht, was er kostet, wann er fällig ist und wer weniger oder gar nichts zahlen muss.

Was der Rundfunkbeitrag kostet

Laut rundfunkbeitrag.de wird für jede Wohnung monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben. Aufs Jahr gerechnet sind das 220,32 Euro.

Wichtig für WGs und Paare: Der Beitrag gilt pro Wohnung und unabhängig von der Anzahl der Personen, die dort wohnen. Wohnt ihr zu dritt in einer Wohnung, zahlt einer von euch den Beitrag, und ihr teilt ihn intern auf.

Wann er abgebucht wird

Die gesetzliche Zahlungsweise ist laut rundfunkbeitrag.de die Zahlung in der Mitte von drei Monaten, also 55,08 Euro pro Quartal. Die Website nennt weitere Zahlungsoptionen. Welche für dich gilt, siehst du in deinem Beitragsbescheid oder deinem Beitragskonto.

Für dein Budget heißt das: Auch wenn der Betrag nur alle drei Monate abgeht, solltest du jeden Monat 18,36 Euro dafür einplanen. Dann ist das Geld da, wenn die Abbuchung kommt.

So planst du ihn ein

  1. Trag den Rundfunkbeitrag in deine Fixkostenliste ein, mit dem Betrag, der wirklich abgebucht wird (zum Beispiel 55,08 Euro), und dem Abbuchungsmonat.
  2. Lege jeden Monat 18,36 Euro zur Seite, am besten zusammen mit anderen Jahres- und Quartalsbeiträgen.
  3. Stell dir eine Erinnerung ein paar Tage vor der Abbuchung.

Wie du alle seltenen Beiträge auf einen Monatsbetrag herunterrechnest, steht in unserem Ratgeber Rechnungen im Blick behalten.

Wer eine Befreiung beantragen kann

Laut rundfunkbeitrag.de können sich unter anderem befreien lassen:

  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
  • Schüler, Studierende und Auszubildende mit BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte

Daneben gibt es eine Härtefallregelung für besondere Situationen.

Nicht befreit werden laut rundfunkbeitrag.de Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Übergangsgeld oder Ausbildungsvergütung.

Wer eine Ermäßigung bekommt

Eine Ermäßigung gibt es für Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Rundfunkbeitrag.de nennt als Beispiele unter anderem Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens nicht regelmäßig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, sowie blinde und gehörlose Menschen.

Wichtig: Nichts passiert automatisch

Befreiung und Ermäßigung werden laut rundfunkbeitrag.de nicht automatisch gewährt. Du musst sie beantragen und die passenden Nachweise einreichen, zum Beispiel deinen Leistungsbescheid. Das Formular findest du auf rundfunkbeitrag.de unter „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“.

Wenn sich dein Leistungsbezug ändert, etwa weil ein Bescheid ausläuft, denk daran, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.

Wenn du den Beitrag nicht bezahlen kannst

Der Rundfunkbeitrag ist eine Forderung, die eingetrieben werden kann. Wenn du mit mehreren Rechnungen im Rückstand bist, hilft unser Ratgeber Rechnungen nicht bezahlen können: was zuerst. Prüfe außerdem, ob du Anspruch auf eine Befreiung hast.

Kurz zusammengefasst

  • 18,36 Euro im Monat, pro Wohnung, nicht pro Person
  • Gesetzliche Zahlungsweise: 55,08 Euro alle drei Monate
  • Jeden Monat 18,36 Euro zurücklegen
  • Befreiung und Ermäßigung nur auf Antrag

Fragen

Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag im Jahr?

Laut rundfunkbeitrag.de 220,32 Euro im Jahr, also 18,36 Euro im Monat oder 55,08 Euro pro Quartal.

Zahlt in einer WG jeder einzeln?

Nein. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Personen. In einer WG zahlt eine Person für die Wohnung, und ihr könnt den Betrag untereinander aufteilen.

Bekomme ich als Student eine Befreiung?

Wenn du BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommst und nicht bei deinen Eltern wohnst, kannst du laut rundfunkbeitrag.de eine Befreiung beantragen. Sie wird nicht automatisch gewährt.

Bekomme ich mit Wohngeld oder Arbeitslosengeld I eine Befreiung?

Nein. Laut rundfunkbeitrag.de berechtigen Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Übergangsgeld und Ausbildungsvergütung nicht zur Befreiung.

Quellen

  1. rundfunkbeitrag.de: Startseite und Beiträge
  2. rundfunkbeitrag.de: Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht

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