Rechnungen nicht bezahlen können: Was zuerst und wo du Hilfe bekommst

Aktualisiert

Kurz gesagt

Bezahle zuerst die Rechnungen mit den schwersten Folgen: Miete, weil ein Rückstand von zwei Monatsmieten zur fristlosen Kündigung führen kann, und Strom und Gas, weil ab 100 Euro Rückstand nach Androhung eine Sperre droht. Sprich früh mit den Gläubigern über Raten und hol dir kostenlose Hilfe bei einer anerkannten Schuldnerberatung.

Wenn das Geld nicht für alle Rechnungen reicht, zahlen viele zuerst die, deren Absender am lautesten mahnt. Das ist oft die falsche Reihenfolge. Manche Rückstände haben deutlich schwerere Folgen als andere: den Verlust der Wohnung oder eine Strom- und Gassperre. Diese Rechnungen kommen zuerst.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung. Hol dir möglichst früh Hilfe, sie ist oft kostenlos.

Schritt 1: Alles auf einen Zettel

Schreib jede offene Rechnung auf: an wen, wie viel, seit wann offen, ob schon eine Mahnung oder Androhung gekommen ist. Erst wenn alles auf einer Liste steht, siehst du, was wirklich dringend ist.

Schritt 2: Zuerst die Wohnung

Die Miete hat Vorrang, weil ein Rückstand zur fristlosen Kündigung führen kann. Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist das unter anderem möglich, wenn du

  • für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Verzug bist, oder
  • über einen Zeitraum von mehr als zwei Terminen mit einem Betrag im Verzug bist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Sprich deinen Vermieter an, bevor es so weit ist. Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du dich laut Familienportal bei Mietschulden an dein Jobcenter wenden, sonst an das Sozialamt.

Schritt 3: Strom und Gas

Strom und Gas kommen direkt danach. § 41f EnWG regelt, wann dein Versorger die Belieferung unterbrechen lassen darf:

  • Der Rückstand muss mindestens 100 Euro betragen.
  • Die Unterbrechung ist frühestens vier Wochen nach vorheriger Androhung möglich.
  • Sie muss acht Werktage im Voraus per Brief angekündigt werden.
  • Sie ist nicht erlaubt, wenn die Folgen außer Verhältnis zur Schwere des Rückstands stehen.

Der Versorger muss dich außerdem über Möglichkeiten informieren, eine Sperre zu vermeiden. Das Gesetz nennt als Beispiel alternative Zahlungspläne mit einer Stundungsvereinbarung. Ruf an, sobald eine Androhung kommt, und frag nach einer Ratenzahlung.

Schritt 4: Was danach kommt

Andere Rechnungen, etwa Abos, Ratenkäufe oder Handyverträge, sind nicht unwichtig. Sie bedrohen aber nicht sofort deine Wohnung oder deine Versorgung. Melde dich trotzdem bei jedem Gläubiger, erkläre die Lage und frag nach Stundung oder Raten. Wer sich meldet, hat bessere Chancen auf eine Lösung als jemand, der Briefe ungeöffnet liegen lässt.

Prüfe außerdem, ob du Anspruch auf Entlastung hast, zum Beispiel eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag, wenn du bestimmte Sozialleistungen beziehst.

Lastschriften zurückgeben ist keine Lösung

Laut Sparkasse kannst du eine autorisierte Lastschrift innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen. Die Forderung selbst bleibt aber bestehen, und der Anbieter kann den Betrag erneut einziehen oder dich zur Zahlung auffordern. Dazu können Gebühren kommen. Nutze das Recht für falsche Abbuchungen, nicht um Zeit zu gewinnen.

Schritt 5: Kostenlose Hilfe holen

Du musst das nicht allein lösen. Laut Familienportal des Bundesfamilienministeriums gibt es diese Anlaufstellen:

  • Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen: anonym und kostenlos zu finden über vz-schuldnerberatung.de. Die Kostenübernahme ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, frag deshalb vorher nach möglichen Kosten.
  • Caritas-Schuldnerberatung: nach eigenen Angaben kostenlos und vertraulich, persönlich, telefonisch oder online.
  • Verbraucherzentralen: Informationen zu Krediten und Finanzen, oft auch Rechtsberatung.
  • Jobcenter, Sozialamt oder deine Kommune: besonders bei Mietschulden.

Damit es nicht wieder passiert

Wenn die akute Lage geklärt ist, hilft eine einfache Übersicht aller Fixkosten mit Fälligkeit, damit du Engpässe früher siehst. Wie das geht, steht in unserem Ratgeber Rechnungen im Blick behalten.

Kurz zusammengefasst

  1. Alle offenen Rechnungen auf eine Liste
  2. Zuerst Miete, dann Strom und Gas
  3. Früh mit Vermieter und Versorger über Raten sprechen
  4. Lastschriften nicht als Aufschub nutzen
  5. Kostenlose Schuldnerberatung nutzen

Fragen

Ab wann darf der Strom gesperrt werden?

Laut § 41f EnWG muss der Rückstand mindestens 100 Euro betragen. Die Unterbrechung ist frühestens vier Wochen nach vorheriger Androhung möglich und muss acht Werktage im Voraus per Brief angekündigt werden. Sie ist nicht erlaubt, wenn die Folgen außer Verhältnis zum Rückstand stehen.

Wann kann der Vermieter wegen Mietschulden kündigen?

Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zum Beispiel, wenn du für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil davon im Verzug bist, oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten.

Wo finde ich eine kostenlose Schuldnerberatung?

Laut Familienportal des Bundesfamilienministeriums findest du anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen anonym und kostenlos über vz-schuldnerberatung.de. Die Caritas-Schuldnerberatung ist nach eigenen Angaben kostenlos und vertraulich.

Kann ich eine Lastschrift einfach zurückgeben, wenn das Geld fehlt?

Du kannst eine autorisierte Lastschrift laut Sparkasse innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen, aber die Forderung bleibt bestehen und es können Gebühren entstehen. Das verschiebt das Problem nur.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 41f EnWG, Sperre bei Zahlungsrückstand
  2. Gesetze im Internet: § 543 BGB, außerordentliche fristlose Kündigung
  3. Familienportal des Bundesfamilienministeriums: Schulden und drohende Wohnungslosigkeit
  4. Sparkasse: Lastschrift zurückbuchen
  5. rundfunkbeitrag.de: Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht

Passende Ratgeber